Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung über die MwSt.-Politik zur Unterstützung der Öffnung des Warenterminmarktes für die Welt
Bekanntmachung des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung Nr. 21 von 2023
Um die Öffnung des Warenterminmarktes für die Außenwelt weiterhin zu unterstützen, werden die relevanten Mehrwertsteuerpolitiken wie folgt bekannt gegeben:
Die vom Staatsrat genehmigte Öffnung der Warentermingeschäfte für die Außenwelt ist bis auf weiteres von der Mehrwertsteuer befreit.
Die tatsächliche Lieferung von Waren im Rahmen der oben genannten Termingeschäfte wird, wenn es zu einer Einfuhr oder Ausfuhr kommt, einheitlich im Einklang mit der geltenden Steuerpolitik für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren durchgeführt. Die physische Lieferung von Termingeschäften mit nicht gebundenen Waren erfolgt weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens der staatlichen Steuerverwaltung über den Erlass spezifischer Maßnahmen für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Warentermingeschäfte (Guo Shui Fa [1994] Nr. 244).
Diese Bekanntmachung gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Diese Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Finanzministerium
Generalverwaltung für Steuern
17. August 2023