Gemäß der Bekanntmachung des Staatsrats über den Erlass von vorläufigen Maßnahmen für besondere zusätzliche Abzüge bei der individuellen Einkommensteuer (Guo Fa [2018] Nr. 41) können Steuerzahler den Zinsabzug nur einmal für das Darlehen zum Erwerb der ersten Wohnung geltend machen.