Gemäß den Vorschriften der Verordnung zur Umsetzung des Einkommensteuergesetzes der Volksrepublik China (Nationaler Erlass Nr. 707) können natürliche Personen, die Einkünfte aus Geschäftstätigkeit erzielen und kein Gesamteinkommen haben, bei der Berechnung ihres zu versteuernden Einkommens für jedes Steuerjahr einen Abzug von 60.000 RMB für Ausgaben, besondere Abzüge, besondere zusätzliche Abzüge und andere Abzüge geltend machen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz festgelegt werden. Die Sonderabzüge werden bei der jährlichen Steuererklärung abgezogen.