I. Gemäß Artikel 17 des Einkommensteuergesetzes der Volksrepublik China ist eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent entsprechend der einbehaltenen Steuer an die Steuereinbehaltende Stelle zu zahlen.
B. Gemäß Artikel 17 der Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung über den Erlass von Verwaltungsmaßnahmen für die Einbehaltung von Einkommensteuer für natürliche Personen und Zahlungserklärungen (zur versuchsweisen Umsetzung) (Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung Nr. 61 von 2018) ist eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent für die gemäß den Vorschriften jährlich einbehaltene Steuer an die Quellensteuerstelle zu zahlen. Sie umfasst keine Steuern, die von Steuerbehörden, Justizbehörden usw. untersucht oder zum Einbehalt angeordnet werden.
Die von der Quellensteuerstelle eingenommene Bearbeitungsgebühr kann zur Verbesserung der Steuerbearbeitungskapazität und zur Entlohnung des Steuerbearbeitungspersonals verwendet werden.
Gemäß dem Rundschreiben der General Administration of Taxation und des Finanzministeriums der People's Bank of China über die weitere Verstärkung der Verwaltung der Bearbeitungsgebühr für die Einbehaltung und Erhebung von Steuern im Namen der Schuldner (General Administration of Taxation and Finance Issue No. 48, 2023) ist die Verwaltung der Bearbeitungsgebühr für die Steuern der „drei Generationen“ wie folgt
(i) Verwaltung des Haushalts
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(3) Die Steuereinbehaltung, die Einziehung von Quellensteuerverpflichtungen und die Steuereinnehmer sollten den Steuerbehörden vor dem 31. März eines jeden Jahres die relevanten Informationen für den Antrag auf eine Bearbeitungsgebühr für die Steuern der „drei Generationen“ des Vorjahres vorlegen; wenn die „drei Generationen“ von Einheiten oder Einzelpersonen den Antrag aus eigenen Gründen nicht rechtzeitig einreichen, gilt dies automatisch als Die nicht rechtzeitige Einreichung des Antrags aufgrund von „Drei-Generationen“-Einheiten oder Einzelpersonen gilt automatisch als Verzicht auf die „Drei-Generationen“-Steuerbearbeitungsgebühr für das vorangegangene Jahr. Die Steuerbehörden auf allen Ebenen prüfen die Anträge auf „Drei-Generationen“-Steuerbearbeitungsgebühren streng, und nach der Genehmigung des Abteilungsbudgets für das laufende Jahr zahlen die Steuerbehörden auf allen Ebenen die „Drei-Generationen“-Steuerbearbeitungsgebühren fristgerecht.
Dieser Runderlass wird ab dem 1. Oktober 2023 umgesetzt.