II. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Öffnung der Finanzmärkte für ausländische Investoren
1. Vorübergehende Befreiung von der Körperschaftssteuer auf Zinserträge aus inländischen Anleihen, die von ausländischen Institutionen investiert werden
[Gegenstand des Antrags]
Ausländische Institutionen, die auf dem inländischen Anleihemarkt investieren
[Inhalt der Richtlinie]
Vom 7. November 2018 bis zum 31. Dezember 2025 sind die Zinserträge aus Anleihen, die von ausländischen Institutionen, die auf dem inländischen Anleihemarkt investieren, erworben werden, vorübergehend von der Körperschaftssteuer befreit.
[Bedingungen des Antrags]
Der Anwendungsbereich der vorübergehenden Befreiung von der Körperschaftssteuer umfasst nicht die Zinsen auf Anleihen, die von Einrichtungen und Betrieben erworben wurden, die in China von ausländischen Einrichtungen gegründet wurden und die mit diesen Einrichtungen und Betrieben physisch verbunden sind.
[Grundlage der Politik]
1. Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung über die Regelungen zur Unternehmenseinkommenssteuer und Mehrwertsteuer für ausländische Institutionen, die auf dem inländischen Anleihemarkt investieren (Cai Shui [2018] Nr. 108)
2. die Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung über die Erneuerung der Unternehmensgewinnsteuer- und Mehrwertsteuerpolitik für ausländische Institutionen, die auf dem inländischen Anleihemarkt investieren (Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung Nr. 34 von 2021)
(2) Anleger auf dem Hongkonger Markt, die in an der Shanghai Stock Exchange (SSE) notierte A-Aktien investieren, sind vorübergehend von der Einkommensteuer auf die Differenz des Übertragungspreises befreit.
[Gegenstand des Antrags]
Anleger am Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die über die Shanghai-Hong Kong Stock Connect in an der SSE notierte A-Aktien investieren
[Inhalt der Richtlinie]
Anleger am Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die in an der SSE notierte A-Aktien investieren, sind vorübergehend von der Einkommenssteuer auf die Erträge aus der Übertragungsspanne befreit.
[Bedingungen des Antrags]
Anleger aus Hongkong investieren über die Shanghai-Hong Kong Stock Connect in A-Aktien, die an der Shanghai Stock Exchange notiert sind.
[Grundlage der Politik]
Rundschreiben der Wertpapier- und Futures-Kommission des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung über relevante Steuerrichtlinien für den Pilot-Verbundmechanismus für den Handel an den Börsen von Shanghai und Hongkong (Cai Shui [2014] Nr. 81)
(3) Dividenden und Ausschüttungen, die Anleger aus Hongkong erhalten, die in an der SSE notierte A-Aktien investieren, sind von der Einkommensteuer befreit.
[Gegenstand des Antrags]
Anleger am Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die über die Shanghai-Hong Kong Stock Connect in an der SSE notierte A-Aktien investieren
[Inhalt der Richtlinie]
Solange die Hong Kong Securities Clearing Company Limited nicht in der Lage ist, der China Securities Depository & Clearing Company Limited detaillierte Daten über die Identität des Anlegers und den Zeitpunkt des Anteilsbesitzes zu übermitteln, wird die Politik der differenzierten Besteuerung nach dem Zeitpunkt des Anteilsbesitzes vorerst nicht umgesetzt, und die börsennotierte Gesellschaft wird die Einkommenssteuer zu einem Satz von 10 % einbehalten und Quellensteuererklärungen bei den zuständigen Steuerbehörden eine Quellensteuererklärung einreichen.
Für Anleger aus Hongkong, die in anderen Ländern steuerlich ansässig sind und deren Länder Steuerabkommen mit China unterzeichnet haben, die einen Steuersatz von weniger als 10 % auf Dividenden- und Bonuseinkünfte vorsehen, können die Unternehmen oder Einzelpersonen selbst oder durch Beauftragung einer Quellensteuerstelle bei den zuständigen Steuerbehörden der börsennotierten Gesellschaft einen Antrag auf Inanspruchnahme der Behandlung gemäß dem Steuerabkommen stellen, und die zuständigen Steuerbehörden erstatten nach Prüfung die Steuer auf der Grundlage der Differenz zwischen der erhobenen Steuer und der zu zahlenden Steuer, die gemäß dem Steuersatz des Steuerabkommens berechnet wird. wird erstattet.
[Bedingungen des Antrags]
Anleger aus Hongkong investieren über die Shanghai-Hong Kong Stock Connect in A-Aktien, die an der Shanghai Stock Exchange notiert sind.
[Grundlage der Politik]
Rundschreiben der Wertpapier- und Futures-Kommission des Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung über relevante Steuerrichtlinien für den Pilot-Verbundmechanismus für den Handel an den Börsen von Shanghai und Hongkong (Cai Shui [2014] Nr. 81)
(4) Anleger auf dem Hongkonger Markt, die in an der Shenzhen Stock Exchange (SZSE) notierte A-Aktien investieren, sind vorübergehend von der Einkommenssteuer auf die Differenz des Übertragungspreises befreit
[Gegenstand des Antrags]
Anleger des Hongkonger Marktes (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die über die SZSE in an der SZSE notierte A-Aktien investieren
[Inhalt der Richtlinie]
Die Einkommenssteuer ist vorübergehend von der Transferspanne befreit, die von Anlegern (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen) auf dem Hongkonger Markt erzielt wird, die in an der SZSE notierte A-Aktien investieren.
[Bedingungen des Antrags]
Anleger aus Hongkong investieren in A-Aktien, die an der Shenzhen Stock Exchange über das Shenzhen-Hong Kong Stock Connect notiert sind.
[Grundlage der Politik]
Rundschreiben der Wertpapier- und Futures-Kommission der Staatlichen Steuerverwaltung des Finanzministeriums zu den relevanten Steuerrichtlinien für den Pilot-Verbundmechanismus für den Handel an den Aktienmärkten von Shenzhen und Hongkong (Cai Shui [2016] Nr. 127)
(5) Dividenden und Ausschüttungen, die Anleger aus Hongkong erhalten, die in A-Aktien investieren, die an der Shenzhen Stock Exchange notiert sind, unterliegen einer Einkommenssteuerermäßigung und -befreiung.
[Gegenstand des Antrags]
Anleger des Hongkonger Marktes (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die über die SZSE in an der SZSE notierte A-Aktien investieren
[Inhalt der Richtlinie]
Solange die Hong Kong Securities Clearing Company Limited nicht in der Lage ist, der China Securities Depository & Clearing Company Limited detaillierte Daten über die Identität des Anlegers und den Zeitpunkt des Aktienbesitzes zu übermitteln, wird die Politik der differenzierten Besteuerung nach dem Zeitpunkt des Aktienbesitzes vorerst nicht umgesetzt, und die börsennotierte Gesellschaft wird die Einkommenssteuer zum Steuersatz von 10 % einbehalten und eine Quellensteuererklärung bei den zuständigen Steuerbehörden einreichen. zuständigen Steuerbehörden eine Quellensteuererklärung einreichen.
Für Anleger aus Hongkong, die in anderen Ländern steuerlich ansässig sind und deren Länder Steuerabkommen mit China unterzeichnet haben, die einen Steuersatz von weniger als 10 % auf Dividenden- und Bonuseinkünfte vorsehen, können Unternehmen oder Privatpersonen selbst oder durch Beauftragung eines Quellensteuervertreters bei den zuständigen Steuerbehörden der börsennotierten Gesellschaft einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Steuer stellen, indem sie die Behandlung gemäß dem Steuerabkommen in Anspruch nehmen, und die zuständigen Steuerbehörden erstatten nach Prüfung die Steuer auf der Grundlage der Differenz zwischen der erhobenen Steuer und der geschuldeten Steuer, die gemäß dem Steuersatz des Steuerabkommens berechnet wird, an die zuständigen Steuerbehörden, wenn die steuerlichen Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt sind. Nachdem die zuständigen Steuerbehörden den Antrag geprüft und die Voraussetzungen für die Steuererstattung erfüllt haben, wird die Steuer auf der Grundlage der Differenz zwischen der erhobenen und der geschuldeten Steuer, die nach dem Steuersatz des Steuerabkommens berechnet wird, erstattet.
[Bedingungen des Antrags]
Anleger aus Hongkong investieren in A-Aktien, die an der Shenzhen Stock Exchange über das Shenzhen-Hong Kong Stock Connect notiert sind.
[Grundlage der Politik]
Rundschreiben der Wertpapier- und Futures-Kommission der Staatlichen Steuerverwaltung des Finanzministeriums zu den relevanten Steuerrichtlinien für den Pilot-Verbundmechanismus für den Handel an den Aktienmärkten von Shenzhen und Hongkong (Cai Shui [2016] Nr. 127)
6. Vorläufige Befreiung von der Einkommenssteuer auf Erträge aus Übertragungsdifferenzen, die von Anlegern auf dem Hongkonger Markt aus dem Handel mit Festlandfondsanteilen erzielt werden
[Gegenstand des Antrags]
Investoren auf dem Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen)
[Inhalt der Richtlinie]
Die Einkommenssteuer ist vorübergehend von der Transferspanne befreit, die Anleger auf dem Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen) aus dem Kauf und Verkauf von Fondsanteilen auf dem Festland durch die gegenseitige Anerkennung von Fonds erzielen.
[Bedingungen des Antrags]
Einkommenssteuerermäßigung und -befreiung für Einkünfte von Anlegern auf dem Hongkonger Markt aus Ausschüttungen von Festlandfonds
[Grundlage der Politik]
Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung des Finanzministeriums und der Wertpapier- und Futures-Kommission über relevante Steuerrichtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von Fonds zwischen dem Festland und Hongkong (Cai Shui [2015] Nr. 125)
7. Einkommenssteuerermäßigung und -befreiung für die Einkünfte von Anlegern auf dem Hongkonger Markt aus Ausschüttungen von Fonds auf dem Festland
[Gegenstand des Antrags]
Investoren auf dem Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen)
[Inhalt der Richtlinie]
In Bezug auf die Einkünfte, die Anleger auf dem Hongkonger Markt (einschließlich Unternehmen und Einzelpersonen) aus dem Vertrieb von Fonds auf dem Festland durch die gegenseitige Anerkennung von Fonds erzielen, ist von den Anlegern auf dem Hongkonger Markt eine Einkommensteuer in Höhe von 10 % einzubehalten, wenn das auf dem Festland notierte Unternehmen Dividenden und Boni an den Fonds auf dem Festland ausschüttet, oder in Höhe von 7 %, wenn das Unternehmen, das Anleihen ausgibt, Zinsen an den Fonds auf dem Festland ausschüttet, und das auf dem Festland notierte Unternehmen oder das Unternehmen, das Anleihen ausgibt, muss bei seinen zuständigen Steuerbehörden eine Quellensteuererklärung abgeben. Die börsennotierte Gesellschaft auf dem Festland oder das Unternehmen, das die Anleihen ausgibt, muss eine Quellensteuererklärung bei den zuständigen Steuerbehörden der börsennotierten Gesellschaft auf dem Festland oder des Unternehmens, das die Anleihen ausgibt, einreichen. Die Einkommensteuer wird nicht mehr einbehalten, wenn der Festlandfonds Erträge an die Anleger ausschüttet.
[Bedingungen des Antrags]
(1) Die Anleger auf dem Hongkonger Markt erhalten Erträge aus den Ausschüttungen der Fonds auf dem Festland durch die gegenseitige Anerkennung der Fonds.
(2) Die Fondsverwalter auf dem Festland sollten den zuständigen Wertpapierregistrierstellen und Clearing-Organisationen einschlägige Informationen über die auf dem Hongkonger Markt tätigen Anleger von Festlandfonds zur Verfügung stellen.
[Grundlage der Politik]
Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung des Finanzministeriums und der Wertpapier- und Futures-Kommission über relevante Steuerrichtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von Fonds zwischen dem Festland und Hongkong (Cai Shui [2015] Nr. 125)