1,1,Anwendungsbereich
Verwandte Inhalte: Steuerpflichtige, die den Registrierungsmodus "mehrere Zertifikate in einem, eine Lizenz und ein Code" umgesetzt haben, müssen die gemeinsamen Informationen der Marktaufsichts- und Verwaltungsbehörden bei der erstmaligen Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten bestätigen.
Anwendbar auf: juristische Personen/sonstige Organisationen
Anwendbare Objektbeschreibung: Steuerpflichtige, die erstmals steuerliche Angelegenheiten bearbeiten und deren Registrierungsmodus "mehrere Zertifikate in einem, eine Lizenz und ein Code" ist.
2,Art der Überprüfung
Sofortige Überprüfung und Bearbeitung
3, Verarbeitungsgrundlage
(1) Artikel 15 des Steuererhebungs- und Verwaltungsgesetzes der Volksrepublik China.
(2) Artikel 12 der Durchführungsbestimmungen des Steuererhebungs- und Verwaltungsgesetzes der Volksrepublik China.
(3) Kapitel 1 der Verwaltungsverordnung über die Steuerregistrierung (erlassen durch verordnung Nr. 7 der staatlichen Steuerverwaltung, geändert durch Verordnung Nr. 36, Nr. 44 und Nr. 48 der staatlichen Steuerverwaltung).
4,Akzeptierende Einrichtung
Steuerdiensthalle (Ort) der zuständigen Steuerbehörde
5,Entscheidungsträger
Zuständige Steuerbehörde
6,Menge Limit
Keine Mengenbegrenzung
7,Anforderungen an die Anwendung
Steuerpflichtige, die den Registrierungsmodus "mehrere Zertifikate in einem, eine Lizenz ein Code" umgesetzt haben, müssen bei der erstmaligen Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten die Informationen bestätigen, die von den Marktaufsichts- und Verwaltungsbehörden geteilt werden.
8,Verbotene Anforderungen
Keine verbotenen Anforderungen
9,Liste der Anwendungsmaterialien
nichts
10,Antragsübermittlung
Anwendungsmethoden: Vor-Ort-Anwendung, Online-Anwendung, mobile Terminalanwendung.
Anwendungsbereich: Provinzweit durchführbar
11,Grundlegender Ablauf der Bearbeitung
12, Bearbeitungsmethode
Tür-zu-Tür-Bearbeitung, Online-Bearbeitung und mobile TerminalBearbeitung.
13,Frist für die Fertigstellung
Rechtliche Frist: Sofortige Fertigstellung
Verpflichtungsfrist: Sofortiger Abschluss
Erklärung der Frist: Keine
14,2Gebührenbasis und Standards
Keine Gebühren
15,Verarbeitungsergebnisse
nichts
16,Ergebnislieferung
Lieferung innerhalb von 0 Arbeitstagen nach der Entscheidung.
Liefermethoden: Lieferung vor Ort/Expresslieferung/Online-Zustellung elektronischer Dokumente
17,Rechte und Pflichten der administrativen Gegenparteien
(1) Nach dem Steuereinziehungs- und Verwaltungsgesetz der Volksrepublik China, der Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung über die Rechte und Pflichten der Steuerzahler (Nr. 1 2009) und anderen Gesetzen und Verordnungen genießt der Antragsteller bei der Erfüllung der Steuerpflichten im Einklang mit dem Gesetz folgende Rechte: 1.das Recht auf Information, 2. das Recht auf Vertraulichkeit, 3. das Recht auf Steueraufsicht, 4. das Recht auf Wahl der Steuererklärungsmethoden, 5. das Recht auf Verlängerung der Erklärung zu beantragen, 6. das Recht auf Verlängerung der Steuerzahlungfrist, 7. das Recht auf Rückerstattung überzahlter Steuern, 8. das Recht auf gesetzlichen Steuerbefreiungen. 9. das Recht, Steuerberatung zu beauftragen, 10. das Recht auf Stellungnahme und Verteidigung, 11. das Recht auf gesetzlichen Rechtsschutz.
(2) Gemäß dem Steuererhebungs- und Verwaltungsgesetz der Volksrepublik China, der Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung über die Rechte und Pflichten der Steuerzahler (Nr. 1 von 2009) und anderen Gesetzen und Verordnungen hat der Antragsteller während des Steuerzahlungsprozesses folgende Verpflichtungen: 1. Die Verpflichtung, Steuern in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu registrieren; 2. Die Verpflichtung, Buchhaltungsbücher einzurichten, Buchhaltungsbücher und relevante Materialien in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu führen und Rechnungen auszustellen, zu verwenden, zu erhalten und aufzubewahren; 3. Die Verpflichtung, Finanzbuchführungssysteme und Buchhaltungssoftware zu registrieren; 4. Die Verpflichtung, Geräte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu installieren und zu kontrollieren; 5. Die Verpflichtung, Steuern in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erheben; 6. Die Verpflichtung, Steuern zu erheben und Steuern wahrheitsgemäß zu zahlen; 7. Die Verpflichtung, Steuern zu erheben; 8. Die Verpflichtung, die Steuer- und Steuererklärungen; 9.Die Verpflichtung, rechtzeitig Informationen bereitzustellen; 10. Die Verpflichtung, andere steuerliche Informationen zu melden
18,Konsultationskanäle
Telefonische Beratung: 0571-12366
Online-Beratung: http://zhejiang.chinatax.gov.cn/hdpt/front/main.do?sysid=7
19,Überwachung der Beschwerdekanäle
Telefonische Beschwerde: 0571-12366-4
Online-Beschwerden: http://zhejiang.chinatax.gov.cn/hdpt/front/main.do?sysid=8
20,Anschrift und Uhrzeit des Büros
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Modul "Steuerkarte" auf der Portal-Website.
Website: http://zhejiang.chinatax.gov.cn/col/col7620/index.html
Anhang 3 Häufig gestellte Fragen
1. Frage: Welche Bedingungen gelten für die Bestätigung „eine Lizenz und ein Code“ Haushaltsinformationen?
Antwort: Steuerpflichtige, die den Registrierungsmodus "mehrere Zertifikate in einem, eine Lizenz und ein Code" umgesetzt haben, müssen die Informationen bestätigen, die von Marktaufsicht- und Verwaltungsbehörden bei der erstmaligen Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten geteilten werden.
2. Frage: Welche Unterlagen werden benötigt, um steuerliche Angelegenheiten im Auftrag eines Bevollmächtigten zu bearbeiten?
Antwort: Um steuerliche Angelegenheiten im Auftrag eines Bevollmächtigten zu bearbeiten, müssen die Antragsunterlagen den Bevollmächtigungsschreiben und den Originalausweis des Bevollmächtigten enthalten.
3. Frage: Muss ich meinen Personalausweis mitbringen, um steuerliche Angelegenheiten vor Ort abzuwickeln?
Antwort: Wenn der Antragsteller über das Steuerbearbeitungsfenster einen Antrag stellt, muss er die Originaldokumente der behandelnden Person und des Beauftragten vorlegen, und die Steuerbehörde wird sie überprüfen und zurückschicken; Für diejenigen, die sich über Online-Steuerkanäle wie das elektronische Finanzamt bewerben, stellen Sie Original-elektronische Fotos oder gescannte Kopien der Ausweisdokumente der behandelnden Person oder des Beauftragten zur Verfügung. Für verantwortliche Personen und Bevollmächtigte von Steuerpflichtigen, die bereits mit der Steuerbehörde identifiziert wurden, sind von der Vorlage persönlicher Ausweisdokumente befreit.